Allgemeine Geschäftsbedingungen

IPD Projektdienstleistungen
Jesinger Str. 65
73230 Kirchheim Teck
nachfolgend als Firma genannt                    gültig ab dem 02.11.2017

 1. Grundsätzliches
Das Ingenieurbüro ist im Bereich Maschinen- und Anlagenbau tätig und bietet folgende Dienstleistungen an.

  • Planung und Auslegung von Fertigungsanlagen.
  • Erstellen von Lastenheften, Ausarbeitungen und Festlegungen von Fertigungsprozessen.
  • Erstellen einer Kostenkalkulation einschließlich einholen und prüfen von Einzelgewerken.
  • Beratung und Unterstützung bei Anlagenumbauten, sowie bei Anschaffung von Neuanlagen.
  • Projektplanung und Projektleitung beim Umsetzen von Fertigungsanlagen
  • Baustellen – Koordination beim Kunde vor Ort 

2. Vertragsabschlüsse
Alle von der Firma erstellten Angebote sind freibleibend. Falls keine anderen Vorgaben vorhanden sind, kann die Firma die Bestellung des Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Bestellung bestätigen.  Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabsprachen oder Änderung vom Vertrag werden nur mit einer schriftlichen Bestätigung von Seitens der Firma IPD wirksam.

3. Lieferungen und Leistungen
Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Basis der Auftragsbestätigung der Firma oder eines separaten Vertrages. Grundsätzlich gelten die in unserer Auftragsbestätigung oder in separatem Vertrag genannten Lieferungs- und Leistungstermine. Terminnennungen in Angeboten sind grundsätzlich unverbindlich.  
Der Vertragspartner ist zur Annahme der Kaufsache bzw. zur Entgegennahme der Leistung zum vereinbarten Termin verpflichtet. Gerät er in Annahme- oder Zahlungsverzug, ist die Firma berechtigt zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen weiterzugeben, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen und – nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch uns aufgrund Verzugs oder anderer Pflichtverletzung des Vertragspartners wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Vertragssumme fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Werden nachträgliche Änderungswünsche des Kunde verlangt, so verlängert sich die Lieferzeit.
Die Änderungen der Lieferzeiten werden von der Firma geprüft und dem Kunden mitgeteilt.
Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die frist- und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Werden diese seinerseits nicht oder nicht fristgerecht erbracht sind wir von jeder Terminbindung frei und können – nach Fristsetzung – unsererseits vom Vertrag zurücktreten. Werden wir aufgrund eines Umstandes, der nicht von uns zu vertreten ist, daran gehindert, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Leistungsverzug), ist die Haftung durch uns ausgeschlossen.
Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns vorübergehend daran hindern (z. B. Witterungseinflüsse, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Krankheit, behördliche Anordnungen etc.) die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Reaktionszeit hinauszuschieben.
Die Verpflichtung zur Lieferung und Leistung entfällt, wenn wir aufgrund unvorhergesehener Umstände daran gehindert sind diese zu erbringen, diese unmöglich geworden sind oder uns deren Erbringung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann.
Eventuell bereits erbrachte Teillieferungen/-Leistungen sind anteilig zu vergüten. Ansprüche aus Verzug und Schadensersatzansprüche gegen uns sind – soweit nicht generell ausgeschlossen – auf 10% des Auftragswertes beschränkt.

4. Sach- und Leistungsmängel
Der Vertragspartner hat erbrachte Leistungen unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Mängel sind ohne Verzug nach Erhalt der erbrachter Leistung schriftlich zu rügen. Spätere Reklamationen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Ansprüche auf Mangelbeseitigung sind vorrangig auf Nachbesserung beschränkt, wobei das Wahlrecht bei uns verbleibt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder kann der Vertragspartner Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Es gelten die Fristen gemäß BGB § 438 (1) Nr. 3.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Ansprüche des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen ist.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise EXW Kirchheim, Incoterms 2010, zuzüglich eventuell vereinbarter Montage- bzw. Anfahrtskosten oder anderen vereinbarten Vertraglicher Leistungen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Lieferung/ Leistungserbringung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Generell gelten die Zahlungsbedingungen der Firma die der Käufer mit der Auftragsbestätigung erhält, jeweils fällig ohne Abzug.
Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen, Vorauszahlung auf offene Restbeträge zu verlangen und – nach fruchtloser Fristsetzung – vom Vertrag zurück zu treten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Gegen unsere Ansprüche kann der Vertragspartner nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

6. Eigentumsvorbehalt / Übertragung auf Dritte / Datenschutz
Gelieferte Leistungen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Firma. Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
Der Vertragspartner stimmt der elektronischen Speicherung sämtlicher Daten, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

7. Gerichtsstand / Erfüllungsort / salvatorische Klausel
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind – soweit gesetzlich zulässig – Kirchheim / Teck. Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit hiervon im übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine wirksame Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlich Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.